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   BGH, 21.03.1978 - 4 StR 422/77   

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https://dejure.org/1978,3124
BGH, 21.03.1978 - 4 StR 422/77 (https://dejure.org/1978,3124)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1978 - 4 StR 422/77 (https://dejure.org/1978,3124)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1978 - 4 StR 422/77 (https://dejure.org/1978,3124)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufstellen eines Tisches zum Sammeln von Unterschriften für die Wahllisten einer politischen Partei als erlaubnispflichtige Sondernutzung - Verstoß gegen das Straßen- und Wegegesetz durch das Aufstellen eines Tisches auf dem Vorplatz eines Bahnhofs als Ordnungswidrigkeit ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 34/77

    Unerlaubte Sondernutzung - Gemeingebrauch eines Gehweges - Sondernutzung eines

    Auszug aus BGH, 21.03.1978 - 4 StR 422/77
    "Jene Entscheidung läßt keinen Zweifel daran, daß das Oberlandesgericht Saarbrücken - wenn der Pfeiler nicht vorhanden wäre - die Errichtung des Tisches an der Stelle, an der sich der Pfeiler befindet, nämlich im natürlichen Strom des Fußgängerverkehrs, wegen der (möglichen) Folge von Stauungen für genehmigungsbedürftig ansehen würde (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Januar 1978 - 4 StR 34/77).

    Das vorlegende Oberlandesgericht ist sonach an der beabsichtigten, einen wesentlich anders gelagerten Fall betreffenden Entscheidung durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Saarbrücken nicht gehindert (vgl. auch den Beschluß des Senats vom 12. Januar 1978 - 4 StR 34/77, dem ein ähnlicher Vorlegungsfall zu Grunde liegt).

  • BGH, 28.02.1958 - 1 StR 648/57
    Auszug aus BGH, 21.03.1978 - 4 StR 422/77
    Daß dieser Entscheidung das Hamburgische Wegegesetz zu Grunde zu legen ist, während der Beschluß des Oberlandesgerichts Saarbrücken das Saarländische Straßengesetz zur Grundlage hat, ist für die Vorlegung unerheblich, weil beide Gesetze den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit sowie den Umfang des Gemeingebrauchs und der Sondernutzung in inhaltlich gleicher Weise regeln (vgl. BGHSt 11, 228, 229).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.1975 - Ss (B) 63/75
    Auszug aus BGH, 21.03.1978 - 4 StR 422/77
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht jedoch gehindert durch den Beschluß des OLG Saarbrücken vom 22. Dezember 1975 (NJW 1976, 1362), der in einem ähnlichen - wie das Oberlandesgericht meint, vergleichbaren - Fall das Vorliegen einer solchen Sondernutzung verneint.
  • BGH, 30.01.1979 - 1 StR 303/78

    Aufstellen eines Tisches auf öffentlicher Straße zur politischen Werbung -

    Mit Beschluß vom 21. März 1978 - 4 StR 422/77 - (VRS 54, 376 ff) verweigerte der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Annahme einer Vorlage des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, das der Auffassung war, das Aufstellen eines 80 × 80 cm großen Tisches auf dem Vorplatz eines S-Bahnhofes zur Unterschriftensammlung für die Wahllisten einer politischen Partei stelle eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar, was vom Oberlandesgericht Saarbrücken angeblich noch als Gemeingebrauch angesehen worden sei.
  • BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78

    Voraussetzung für eine Vorlagefrage vor dem BGH - Aufstellen eines Stellschildes

    Da die Voraussetzungen des § 121 Abs. 2 GVG schon wegen der Unterschiedlichkeit der Sachverhalte nicht vorliegen, kann offen bleiben, ob die Vielzahl der geschichtlich gewachsenen und örtlich teils verschiedenen Erscheinungsformen des Gemeingebrauchs nicht schon in den Straßengesetzen einzelner Länder zum Ausdruck kommt, und zwar in der Weise, daß sich jedenfalls aus den Landesgesetzen eine allgemeine und einheitliche Abgrenzung des Gemeingebrauchs nicht entnehmen läßt (vgl. Beschlüsse des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 1978 - 4 StR 34/77 - = VRS 54, 374 und vom 21. März 1978 - 4 StR 422/77 - = VRS 54, 376).
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